Aktuelle Hinweise
 

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
 
es ist wieder soweit:
Ab dem 24. Juni (nach Abschluss des Johannitriebes) ist der Heckenschnitt durchzuführen. Wir bitten, diesen Rückschnitt bis spätestens Ende Juli vorzunehmen, damit die Koppel- und Gewege ungehindert passiert werden können.
 
Der NABU weist darauf hin, dass derzeit noch Singvögel in den Hecken brüten können. Deshalb muß vor dem Schnitt immer eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern erfolgen. Es ist gesetzlich verpflichtend, beim Heckenschnitt darauf zu achten, Vögel nicht zu stören.
 
Ein zweiter Heckenrückschnitt ist nach Abschluss der Vegetationsperiode im Herbst/Winter durchzuführen.
Bitte beachten:
Ein radikaler Rückschnitt oder das "Auf-den-Stock-Setzen" der Hecke ist erst ab 1.10. (bis 28./29. Februar) zulässig.